Getarnte Minisender zum Abhören

Getarnte Minisender sind verbotene Sendeanlagen

Es ist in den meisten Ländern verboten Sendeanlagen also funkbasierte Abhörgeräte bzw. Minisender zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort oder Bild eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören, zu übertragen und aufzunehmen. Diese Regelung betrifft daher sowohl Hersteller, Verkäufer und Käufer solcher Sendeanlagen. Das Verbot bezweckt, eine unbemerkte Fernüberwachung zu verhindern und das unbeschwerte Privatleben schon im Vorfeld vor einer Verletzung zu sichern. Verboten für diese Gegenstände sind: der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb, die Einfuhr. Es gibt vielfältige Angebote. Besonders häufig finden sich versteckte sendende Funk-Kameras in Uhren, Weckern, Rauchmeldern, Wetterstationen oder Lampen, aber auch in Popart-Blumen oder in Powerbanks. Versteckte Sendeanlagen für Audioüberwachung finden sich zum Beispiel in Kreditkartenattrappen, Ladekabeln oder Verteilersteckdosen. Die zuständigen Behörden der jeweiligen Länder können bei Kenntnis, juristische Massnahmen treffen um diesen Verstössen einhalt zu gebieten. Dazu gehören Zwangsgelder, Strafverfahren und die Einziehung und Vernichtung der in Rede stehenden verdeckten Sendeanlagen.

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