Verdeckte GSM-Abhörgeräte
Verdeckte GSM-Abhörgeräte – Rechtslage
Auf dem Markt für Abhörgeräte werden in einigen Bereichen auch rechtlich problematische und den gesetzlichen Restriktionen und Verbots-Tatbeständen der einzelnen Länder unterworfene, funkbasierte Abhörgeräte angeboten, die in Gegenständen des täglichen Gebrauchs einbaut sind, dem Auge des Betrachters verborgen bleiben und daher als besonders heimtückisch gelten. Getarnt ist eine Sendeanlage, wenn sie ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuscht oder mit Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs verkleidet ist. Solche getarnten Sendeanlagen sind aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören. Bei erkennbaren Objekten, wie z.B. bei einem Mobiltele… Weiterlesen